Anforderungen / Lohn
Anforderungen an die Lernenden
- Interesse für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
- Interesse am Computer und an neuen Medien
- Gute Kommunikationsfähigkeit und Offenheit
- Freude an theoretischen Überlegungen und praktischer Tätigkeit
- Kreativität, Flair für Gestaltung und Design
- Einfühlungsvermögen
- Technisches Verständnis
- Flexibilität
- permanente Lernbereitschaft
Berufsmatura
Du weisst nicht ob Du Deinen Traumberuf mit oder ohne BM abschliessen sollst? Hier findest Du mehr Informationen zum Thema Berufsmatura.
Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb
- Mediamatiker/innen können in Betrieben verschiedenster Branchen ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm vermittelt wird.
- Ausbildungsbetriebe, denen Teile des Ausbildungsprogramms fehlen, können Mediamatiker/innen ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen die fehlenden Ausbildungsinhalte in einem anderen Betrieb vermitteln zu lassen.
- Qualifikationsprofil Mediamatiker/in BiVo 2011
- Qualifikationsprofil Mediamatiker/in BiVo 2019-> siehe Seiten 7-10 im Bildungsplan des neuen Berufsbildes: Bildungsplan Mediamatiker/in BiVo 2019
zur Ausbildung von Mediamatiker/innen sind berechtigt
- gelernte Mediamatiker/innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
- gelernte Personen verwandter Berufe mit mindestens vierjähriger Berufspraxis (Fachleute aus Wirtschaft, Administration, Kommunikationstechnologie)
- Personen, die über einen einschlägigen Abschluss einer höheren Berufsbildung auf der Tertiärstufe verfügen
Entschädigung (Lohn)
Empfehlung für Lernende
im 1. Lehrjahr: | 600.00 CHF |
im 2. Lehrjahr: | 800.00 CHF |
im 3. Lehrjahr: | 1000.00 CHF |
im 4. Lehrjahr: | 1200.00 CHF |
Empfehlung für Lernende in einer Verbundsausbildung (vgl. www.ict-bz.ch/mma)
im 1. Lehrjahr: | 500.00 CHF |
im 2. Lehrjahr: | 700.00 CHF |
im 3. Lehrjahr: | 900.00 CHF |
im 4. Lehrjahr: | 1100.00 CHF |
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich bei diesen Entschädigungen für Lernende um eine Empfehlung handelt, welche keine rechtlich verbindliche Wirkung hat und somit abweichen kann.
ICT-BZ empfiehlt einen Teil des Risikos, welches mit dem Verbundsmodell zusammenhängt, auf die Lernenden zu übertragen.