Anforderungen / Lohn

Anforderungen an die Lernenden

  • Interesse für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
  • Interesse am Computer und an neuen Medien
  • Gute Kommunikationsfähigkeit und Offenheit
  • Freude an theoretischen Überlegungen und praktischer Tätigkeit
  • Kreativität, Flair für Gestaltung und Design
  • Einfühlungsvermögen
  • Technisches Verständnis
  • Flexibilität
  • permanente Lernbereitschaft

Berufsmatura

Du weisst nicht ob Du Deinen Traumberuf mit oder ohne BM abschliessen sollst? Hier findest Du mehr Informationen zum Thema Berufsmatura.

Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb

  • Mediamatiker/innen können in Betrieben verschiedenster Branchen ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm vermittelt wird.
  • Ausbildungsbetriebe, denen Teile des Ausbildungsprogramms fehlen, können Mediamatiker/innen ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen die fehlenden Ausbildungsinhalte in einem anderen Betrieb vermitteln zu lassen.
  • Qualifikationsprofil Mediamatiker/in BiVo 2011
  • Qualifikationsprofil Mediamatiker/in BiVo 2019-> siehe Seiten 7-10 im Bildungsplan des neuen Berufsbildes: Bildungsplan Mediamatiker/in BiVo 2019

zur Ausbildung von Mediamatiker/innen sind berechtigt

  • gelernte Mediamatiker/innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
  • gelernte Personen verwandter Berufe mit mindestens vierjähriger Berufspraxis (Fachleute aus Wirtschaft, Administration, Kommunikationstechnologie)
  • Personen, die über einen einschlägigen Abschluss einer höheren Berufsbildung auf der Tertiärstufe verfügen

Entschädigung (Lohn)

Empfehlung für Lernende

im 1. Lehrjahr: 600.00 CHF
im 2. Lehrjahr: 800.00 CHF
im 3. Lehrjahr: 1000.00 CHF
im 4. Lehrjahr: 1200.00 CHF


Empfehlung für Lernende in einer Verbundsausbildung (vgl. www.ict-bz.ch/mma)

im 1. Lehrjahr: 500.00 CHF
im 2. Lehrjahr: 700.00 CHF
im 3. Lehrjahr: 900.00 CHF
im 4. Lehrjahr: 1100.00 CHF


Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich bei diesen Entschädigungen für Lernende um eine Empfehlung handelt, welche keine rechtlich verbindliche Wirkung hat und somit abweichen kann.

ICT-BZ empfiehlt einen Teil des Risikos, welches mit dem Verbundsmodell zusammenhängt, auf die Lernenden zu übertragen.

Lernende Lehrbetrieb Instruktoren
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